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PKV & GKV im Vergleich - Stationäre Leistungen

26/10/2015

 
PKV & GKV im Vergleich - Stationäre Leistungen
Ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, zeigt sich direkt nach Einweisung in ein Krankenhaus in Form großer Leistungsunterschiede. Der folgende Vergleich soll Ihnen aufzeigen, was Sie bei einer stationären Behandlung je nach bestehendem Versicherungsschutz zu erwarten haben.

Als Kassen- oder Privatpatient stationär behandelt?
Bereits bei der Wahl des Krankenhauses gibt es eine große Abweichung zwischen beiden Systemen: Nach der Einweisungsklausel werden Mitglieder einer gesetzlichen
Krankenkasse in das zum Wohnsitz nächste Krankenhaus eingeliefert, während privat Versicherte die freie Krankenhauswahl besitzen. Auch die freie Wahl des behandelnden Arztes wird ausschließlich mit einem privaten Versicherungstarif möglich, je nach Tarifoption als exklusive Chefarztbehandlung.
Privatpatienten werden außerdem je nach Tarifwahl in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht, gesetzlich Versicherte regulär mit vier bis sechs Personen in einem Mehrbettzimmer. Zur finanziellen Entlastung des Eingewiesenen sieht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Pauschale von täglich zehn Euro bei maximal 28 Tagen pro Kalenderjahr vor, Privatversicherte können ein deutlich höheres Krankengeld festlegen.

Durch eine individuelle Analyse Ihre Bedürfnisse erkennen - wir helfen weiter!
Berufsgruppen wie Selbstständige oder Beamte können zu jedem Zeitpunkt in die PKV wechseln, bei Angestellten spielt das Einkommen eine Rolle. Selbst wenn dieses fürs Wechseln in einen Volltarif zu niedrig ausfällt, ist statt des Wechsels der gezielte Abschluss stationärer Zusatztarife sinnvoll. Als freie Versicherungsmakler in München helfen wir Ihnen dabei, individuelle Vorteile und Ihr Wechselpotenzial zu erkennen. Nehmen Sie einfach persönlich für eine Beratung Kontakt auf oder lernen Sie uns online durch Kundenbewertungen und Erfahrungen kennen!

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